Veranstalterpreis „Die glücklichen 8“

Veranstalterpreis „Die glücklichen 8“

Die acht kreativsten Veranstaltungsideen unterstützt die AG Kurzfilm mit einem Preisgeld von je 100 Euro. Auf diesem Weg möchte die AG Kurzfilm die Kreativität der Veranstalter würdigen und außergewöhnliche Ideen zum KURZFILMTAG fördern. Dabei kann es sich um ungewöhnliche Orte, eine besondere Kurzfilm-Auswahl oder ein ausgefallenes Rahmenprogramm handeln.

Teilnahmebedingungen

Jeder Veranstalter, der am KURZFILMTAG eine eigene Veranstaltung durchführt, kann sich bewerben (Vereine, Museen, Kinos, Einkaufszentren, Hausgemeinschaften, Einzelpersonen…).

In der Bewerbung ist das Veranstaltungskonzept verständlich darzustellen. Das Konzept zeigt auf, in welchem Rahmen Kurzfilme präsentiert werden und wie das Publikum akquiriert wird.

Formale Einschränkungen gibt es nicht. Möglich sind Text, Video, Zeichnung etc.

Einreichung des Veranstaltungskonzeptes via Mail an info@kurzfilmtag.com oder per Post an:
Der KURZFILMTAG, AG Kurzfilm e.V., Försterreistr.36, 01099 Dresden

Bewerbungsschluss ist der 16. November 2014 (Eingang der Bewerbung!)

Die Bekanntgabe der Preisträger erfolgt am 18. November 2014.

Die Auszahlung des Preisgeldes erfolgt, nachdem der Veranstalter die Dokumentation der Veranstaltung (Fotos, Videos, Pressemeldungen, Werbemittel o.ä.) bei der AG Kurzfilm eingereicht hat.